AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma al-x concert promoter GmbH, Bregenzer Strasse 71 6900 Bregenz/Austria, Tel +43-664-4021717, www.al-x.at UID ATU57702212

Bereich: Backline-Verleih

BACKLINE-SERVICE.COM

Die Mietzeit der Geräte beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung oder Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.

Sämtliche Angebote (ob telefonisch, per Fax, Internet, Email, SMS oder in sonstiger Weise erteilt) sind für die Firma al-x / Backline-Service erst dann gültig, wenn sie schriftlich rückbestätigt worden sind.

Sämtliche Leistungen der Firma al-x / Backline-Service erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegen dieser Geschäftsbedingungen.

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten.
Bei Überziehung der Mietzeit wird jeder weitere Tag inkl. 50% Zuschlag in Rechnung gestellt.

Bei Übergabe der Mietgegenstände wird mit der Unterschrift der übernehmenden Person bestätigt, dass sich die Mietgegenstände in funktionstüchtigem, einwandfreiem und komplettem Zustand befinden.

Sollten vor oder während der Benützung technische Mängel auftreten so ist das unverzüglich Firma al-x / Backline-Service mitzuteilen.

Für nicht verwendetes oder überzähliges Equipment ist prinzipiell kein Mietreduktion möglich.

Bei unvoraussehbaren technischen Funktionsstörungen wird versucht auf schnellstem Wege für eine Lösung zu sorgen. Kosten und Schadensersatzansprüche die durch plötzliche unvorhersehbare Defekte auftreten können nicht auf den Vermieter abgewälzt werden.

Jegliche Eingriffe an dem Mietgegenstand sind untersagt.

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für alle erdenklichen Schäden und den Verlust am Mietequipment (einschließlich der Schäden durch Dritte bekannte oder unbekannte Personen, Witterungseinflüsse, Probleme bei der Stromversorgung etc.)

Reparaturkosten die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind gehen ausnahmslos zu Lasten des Mieters ohne Rücksichtnahme auf den Verursacher - an diesem hat sich der Mieter schadlos zu halten. Die Firma al-x / Backline-Service behält sich das Recht vor sich im Schadensfall die entsprechende Werkstatt und Art der Reparatur selbst aussuchen zu dürfen.

Die Vermietung an Dritte ist ohne Erlaubnis ausdrücklich untersagt! Bei Kindern und Jugendlichen haftet der Erziehungsberechtigte.

Die Stornogebühr für bereits schriftlich erteilte Aufträge beträgt bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftrages, bei 8 Tagen vor Auftragsbeginn 50% und bei Storno unter 8 Tagen 75% des Gesamtauftrages.

Der Gesamtmietpreis ist 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig wenn nicht anders vereinbart.

Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen zzgl. der gesetzlichen Mwst. 


Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkasso Spesen. Der Gerichtstand ist Feldkirch.